DATENSCHUTZ
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)
Wie Sie wissen, trat ab 25.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie wissen um das Inkrafttreten, aber nicht, wie Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir beraten Sie zur zeitnahen Umsetzung der DSGVO-Vorschriften!
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Das Datenschutzrecht wurde nach der DSGVO umfassend neu geregelt. Bisher gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU kein einheitliches Datenschutzrecht. Ab dem 25.05.2018 gilt ein EU-weites einheitliches Datenschutzrecht. Dieses regelt sich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Als Verordnung gilt die DSGVO unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Für viele ein unüberschaubares Thema, für uns eine Chance, Ihr Unternehmen mit Erfahrung datenschutzrechtlich auf den richtigen Weg zu bringen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Dies erfolgt durch die Analyse des Ist-Zustands, die Festlegung des Soll-Zustands und die entsprechenden Schritte, die erforderlich sind, um den IST-, in den SOLL- Zustand zu versetzen.
HIERZU GEHÖREN UNTER ANDEREM:
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, soweit noch nicht gegeben.
- Benennung des Datenschutzbeauftragten auf Ihrer Internetseite.
- Anzeige des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Entwurf einer Datenschutzerklärung für Ihre Internetseite.
- Erarbeitung Einwilligungserklärungen zur Verwendung von personenbezogenen Daten, soweit erforderlich.
- Informationsschreiben bei Erhebung von Daten beim Betroffenen.
- Erarbeitung eines Verarbeitungsverzeichnisses.
- Prüfung und Erstellung Auftragsverarbeitung.
- Erarbeitung eines Berechtigungsmanagements bezüglich Datenzugriff.
- Erarbeitung eines sicheren Datenverarbeitungssystems und Erstellung eines entsprechenden Musterschreibens zum Auskunftsrecht der Betroffenen.
Umsetzung verschiedener abgestimmter datenschutzrechtlicher Schritte zum Pauschalpreis. Soweit gewünscht: Stehen wir Ihnen als Datenschutzbeauftragte gegen eine monatliche Pauschale zur Verfügung.
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Datenschutz
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Wie Sie wissen, trat ab 25.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie wissen um das Inkrafttreten, aber nicht, wie Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir beraten Sie zur zeitnahen Umsetzung der DSGVO-Vorschriften!
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Das Datenschutzrecht wurde nach der DSGVO umfassend neu geregelt. Bisher gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU kein einheitliches Datenschutzrecht. Ab dem 25.05.2018 gilt ein EU-weites einheitliches Datenschutzrecht. Dieses regelt sich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Als Verordnung gilt die DSGVO unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Für viele ein unüberschaubares Thema, für uns eine Chance, Ihr Unternehmen mit Erfahrung datenschutzrechtlich auf den richtigen Weg zu bringen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Dies erfolgt durch die Analyse des Ist-Zustands, die Festlegung des Soll-Zustands und die entsprechenden Schritte, die erforderlich sind, um den IST-, in den SOLL- Zustand zu versetzen.
Hierzu gehören unter anderem:
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, soweit noch nicht gegeben.
- Benennung des Datenschutzbeauftragten auf Ihrer Internetseite.
- Anzeige des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Entwurf einer Datenschutzerklärung für Ihre Internetseite.
- Erarbeitung Einwilligungserklärungen zur Verwendung von personenbezogenen Daten, soweit erforderlich.
- Informationsschreiben bei Erhebung von Daten beim Betroffenen.
- Erarbeitung eines Verarbeitungsverzeichnisses.
- Prüfung und Erstellung Auftragsverarbeitung.
- Erarbeitung eines Berechtigungsmanagements bezüglich Datenzugriff.
- Erarbeitung eines sicheren Datenverarbeitungssystems und Erstellung eines entsprechenden Musterschreibens zum Auskunftsrecht der Betroffenen.
Umsetzung verschiedener abgestimmter datenschutzrechtlicher Schritte zum Pauschalpreis. Soweit gewünscht: Stehen wir Ihnen als Datenschutzbeauftragte gegen eine monatliche Pauschale zur Verfügung.
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