UNTERNEHMENSCHECK
UNTERNEHMENSCHECK – IHR UNTERNEHMEN GEPRÜFT UND SICHER
Sie wollen Ihr Unternehmen, auch zur eigenen Absicherung, in rechtlicher Sicht prüfen lassen? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir prüfen Ihr Unternehmen in rechtlicher Hinsicht auf „Herz und Nieren“. Hierbei analysieren wir den Ist-Zustand, legen den Soll-Zustand fest und schlagen Schritte vor, die zur Erreichung des Soll-Zustands erforderlich sind.
DIE ÜBERPRÜFUNG UMFASST UNTER ANDEREM:
- Prüfung der Gesellschaftssatzung, u.a. mit Überprüfung der Klauseln Abfindung, Erbfolge, Absicherung im Falle der Scheidung sowie bei Fremdgeschäftsführern beispielsweise die Eingrenzung des Handelns im Innenverhältnis.
- Prüfung Geschäftsführeranstellungsvertrag, unter anderem Absicherung Krankheit, Handeln im Innenverhältnis Wettbewerbsverbot und D & O.
- Überprüfung Know-How- und Geheimhaltungsschutz.
- Prüfung Abwicklung Auftragswesen unter Einbezug von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.
- Überprüfung Internetseite.
- Prüfung datenschutzrechtlicher Vorgaben, auch Arbeitnehmerdatenschutzrecht sowie Auftragsverarbeitung.
- Prüfung Arbeitsrecht, insbesondere Überprüfung Arbeitsverträge.
- Überprüfung rechtlicher Gesichtspunkte im Einkauf, so beispielsweise Einhaltung Rügepflicht nach § 377 HGB.
- Prüfung privater Haftung der Organe unter Berücksichtigung einzelner persönlicher Haftungsgründe.
- Prüfung Absicherung Nachfolge, insbesondere Vorsorgevollmacht/Patienten-verfügung. Prüfung Klauseln Satzung sowie Testament.
- Überprüfung Vollmachten im Unternehmen, so beispielsweise Prüfung Vier-Augen-Prinzip.
- Prüfung Arbeitsschutz.
- IT-Absicherung unter rechtlichen Gesichtspunkten.
- Prüfung Einführung eines Compliance-Systems.
- Überprüfung Absicherung des Unternehmens auf Jahre hinweg, so beispielsweise Überprüfung Mietvertrag aus rechtlichen Gesichtspunkten.
- Prüfung datenschutzrechtlicher Vorgaben, auch Arbeitnehmerdatenschutzrecht sowie Auftragsverarbeitung.
- Überprüfung gewerbliche Schutzechte, so beispielsweise Marken-, Urheber-, Desgin- und Patentrechte.
- Überprüfung der Absicherung des Unternehmers im Scheidungsfalle.
- Überprüfung aktueller rechtlicher Gesichtspunkte, so beispielsweise Transparenzregistergesetz, Datenschutzrecht, etc.
- Überprüfung Vertragsdokumente, insbesondere unter dem Gerichtspunkt Haftungsbegrenzung.
Unternehmenscheck
Unternehmenscheck – ihr Unternehmen geprüft und sicher
Sie wollen Ihr Unternehmen, auch zur eigenen Absicherung, in rechtlicher Sicht prüfen lassen? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir prüfen Ihr Unternehmen in rechtlicher Hinsicht auf „Herz und Nieren“. Hierbei analysieren wir den Ist-Zustand, legen den Soll-Zustand fest und schlagen Schritte vor, die zur Erreichung des Soll-Zustands erforderlich sind.
Die Überprüfung umfasst unter anderem:
- Prüfung der Gesellschaftssatzung, u.a. mit Überprüfung der Klauseln Abfindung, Erbfolge, Absicherung im Falle der Scheidung sowie bei Fremdgeschäftsführern beispielsweise die Eingrenzung des Handelns im Innenverhältnis.
- Prüfung Geschäftsführeranstellungsvertrag, unter anderem Absicherung Krankheit, Handeln im Innenverhältnis Wettbewerbsverbot und D & O.
- Überprüfung Know-How- und Geheimhaltungsschutz.
- Prüfung Abwicklung Auftragswesen unter Einbezug von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.
- Überprüfung Internetseite.
- Prüfung datenschutzrechtlicher Vorgaben, auch Arbeitnehmerdatenschutzrecht sowie Auftragsverarbeitung.
- Prüfung Arbeitsrecht, insbesondere Überprüfung Arbeitsverträge.
- Überprüfung rechtlicher Gesichtspunkte im Einkauf, so beispielsweise Einhaltung Rügepflicht nach § 377 HGB.
- Prüfung privater Haftung der Organe unter Berücksichtigung einzelner persönlicher Haftungsgründe.
- Prüfung Absicherung Nachfolge, insbesondere Vorsorgevollmacht/Patienten-verfügung. Prüfung Klauseln Satzung sowie Testament.
- Überprüfung Vollmachten im Unternehmen, so beispielsweise Prüfung Vier-Augen-Prinzip.
- Prüfung Arbeitsschutz.
- IT-Absicherung unter rechtlichen Gesichtspunkten.
- Prüfung Einführung eines Compliance-Systems.
- Überprüfung Absicherung des Unternehmens auf Jahre hinweg, so beispielsweise Überprüfung Mietvertrag aus rechtlichen Gesichtspunkten.
- Prüfung datenschutzrechtlicher Vorgaben, auch Arbeitnehmerdatenschutzrecht sowie Auftragsverarbeitung.
- Überprüfung gewerbliche Schutzechte, so beispielsweise Marken-, Urheber-, Desgin- und Patentrechte.
- Überprüfung der Absicherung des Unternehmers im Scheidungsfalle.
- Überprüfung aktueller rechtlicher Gesichtspunkte, so beispielsweise Transparenzregistergesetz, Datenschutzrecht, etc.
- Überprüfung Vertragsdokumente, insbesondere unter dem Gerichtspunkt Haftungsbegrenzung.
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