ERBRECHT
VORSORGEN, NACHFOLGE PLANEN, TESTAMENT GESTALTEN, PFLICHTTEIL FORDERN
Rechtsanwalt Jörg Hiltwein
Dipl. Finanzwirt (FH)
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Tel.: 07231 / 13953-25
E-mail: jh@lsh-ra.de
Die eigene Nachfolge, sei es beim Privatvermögen oder sei es im Unternehmen, sollte geplant sein, um rechtliche und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Ein Patentrezept für die richtige Nachlassplanung gibt es nicht. Dafür sind die individuellen Lebensumstände jedes Menschen zu unterschiedlich. Oft gibt es mehrere Möglichkeiten Vermögen bzw. einzelne Vermögensteile zu übertragen. Entscheidend ist die jeweiligen Situation und sind die persönlichen Wünsche und Vorstellungen.
Die Erstellung eines eigenen Testaments ist regelmäßig der Schlusspunkt einer Nachfolgeplanung. Zur Ausnutzung (persönlicher und sachlicher) erbschaftsteuerlicher Freibeträge empfiehlt sich eine sog. vorweggenommene Erbfolge.