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SEMINAR

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG – DEUTSCHE UND SERBISCHE PRAXIS

Das neu gegründete Forum Deutsch-Serbischer-Juristen mit Sitz in Belgrad unter Beteiligung der Anwaltskanzleien TSG Tomic, Sindjelic, Groza aus Serbien und LSH Rechtsanwälte und Fachanwälte hat am 26.10.2017 das Seminar zu dem Thema: „Arbeitnehmerüberlassung – Deutsche und Serbische Praxis“ abgehalten.

Das Seminar fand in Anwesenheit von über 50 Teilnehmern aus der Wirtschaft, der serbischen Justiz sowie der Verwaltung Serbiens statt. Aufgrund der Tatsache, dass die Republik Serbien derzeit ein Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung vorbereitet und an den Erfahrungen der deutschen Praxis großes Interesse hatte, nahmen an dem Seminar u. a. auch die für die Erarbeitung dieses Gesetzes zuständigen Mitglieder des serbischen Arbeitsministeriums teil, was zu einer offenen und konstruktiven Diskussion beigetragen hat.

Während der RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Igor Samardzic, von der Anwaltskanzlei LSH Rechtsanwälte und Fachanwälte das am 01.04.2017 in Kraft getretene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die entsprechende deutsche Rechtsprechung zu den einzelnen Themen des Vortrags darstellte, wurde die serbische Praxis hierzu von Herrn RA Sasa Sindjelic, Anwaltskanzlei TSG Tomic, Sindjelic, Groza Belgrad/Serbien vorgestellt.

Die Sprachen des Seminars waren serbisch und deutsch.

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